
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Ticketing zu Ihrer Information oder zu Ihren Verträgen:
DATENSCHUTZINFORMATION FÜR AUSWÄRTSSPIELE
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ATGB
Hinweis
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Eine verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das
Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb oder Bezug von
Tageskarten, Jahreskarten bzw. Einzeltickets als Teil einer
Jahreskarte (insb. Ziffer 3), Business Seats, Säbener Lounge und
Sponsor Seats sowie für alle Hospitality Bereiche (insb. Ziffer 4)
und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 5.4
oder Freikarten gleich welcher Art (gemeinsam „Ticket(s)“) im
Online-Ticketshop, über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt
(fcbayern.com/de/tickets), die offiziellen Digitalen
Ticketplattformen, d.h. das Digitale Ticket Center („DTC“) und das
Digitale Ticket Center Business („DTC-B") (gemeinsam „Digitale
Ticketplattformen" bzw. „DTP“), oder im stationären Verkauf (z.B.
Geschäftsstelle, Stadion) der FC Bayern München AG, Säbener Str.
51-57, 81547 München („FCB“) und/oder die Nutzung und
Verwendung dieser Tickets begründet wird, insbesondere für den
Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen der Herren-
Lizenzmannschaft, der Frauen-Profimannschaft oder jeder anderen
Mannschaft des FCB oder gem. §§ 15 ff. AktG verbundener
Unternehmen), die vom FCB zumindest mitveranstaltet werden
(„Veranstaltungen“) oder bei denen der FCB das
Veranstaltungsrecht an einen Dritten weitergegeben hat, sowie den
Zutritt und Aufenthalt in der Allianz Arena in München („Stadion“), es
sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder
ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Der Anwendungsbereich ist auch eröffnet, wenn die Veranstaltungen
in einer anderen Spielstätte des FCB als dem Stadion stattfinden.
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das
Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung
bzw. Nutzung und Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu
Stadien bei Auswärtsspielen des FCB berechtigen
(„Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets
vom FCB bzw. über die jeweiligen offiziellen DTP erworben werden.
Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können
weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die
Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den
genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben
im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem FCB diese ATGB
Vorrang. Rechtsverhältnisse, die den Kunden überhaupt erst dazu
berechtigen, Angebote für den Erwerb von Tickets für Spiele
abzugeben, die von dem jeweiligen Heimclub ausgerichtet werden
(z.B. die Zuteilung von sog. Promo-Codes), sind von diesen ATGB
nicht umfasst.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das
Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den
Gastclub und/oder die Verwendung und Nutzung dieser Tickets bei
Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet
wird („Gästetickets“). FCB stellt dem Gastclub das nach den jeweils
einschlägigen Wettbewerbs- und/oder Verbandsbestimmungen
vorgesehene Kontingent an Gästetickets zur Verfügung; die
Zuteilung, der Verkauf und die sonstige Verteilung der Gästetickets
an die Gästefans erfolgen ausschließlich durch den Gastclub in
eigener Verantwortung und nach dessen Regelungen; dies liegt
außerhalb der Einwirkungs- und Verantwortungssphäre des FCB. Der
Kunde ist verpflichtet, die Regelungen des Gastclubs sowie diese
ATGB einzuhalten. Sollten Regelungen des jeweiligen Gastclubs
diesen ATGB widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem
Kunden und dem FCB diese ATGB Vorrang.
2. Bezugsweg, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des FCB sind
grundsätzlich nur beim FCB im Online-Ticketshop (Ziffer 2.2), dem
offiziellen Ticket-Zweitmarkt (Ziffer 2.3) bzw. über die jeweiligen
offiziellen DTP (Ziffer 2.4) und bei den stationären Verkaufsstellen
(Ziffer 2.5) zu beziehen. Tickets, die auf Seiten von nicht durch FCB
autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum
Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer
2.8 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.5 und 11.7 bzw. der
Stadionordnung zur Folge haben.
2.2 Bezug Online-Ticketshop: Im Fall einer Online-Bestellung eines
Tickets gibt der Kunde1 durch Auslösung der Bestellung eines Tickets
im offiziellen Online-Ticketshop des FCB mit dem dafür
vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf
Vertragsabschluss mit FCB ab. FCB bestätigt dem Kunden den
Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Die
Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar,
sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten
Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B.
Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte). Erst mit Übermittlung per
App (Ziffer 7.1) kommt der Vertrag zwischen dem FCB und dem
Kunden auf Grundlage dieser ATGB sowie der jeweils gültigen
Preisliste nach Ziffer 21 („Preisliste“) zustande. Dem FCB steht bis
zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, die
Bestellung nicht anzunehmen oder zu stornieren. Bei Nichtannahme
oder Stornierung durch FCB wird den betroffenen Kunden – mit
Ausnahme der in Ziffer 2.9 geregelten Fälle – der bereits gezahlte
Preis zurückerstattet oder nicht berechnet, Ziffer 9.7 gilt
entsprechend. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine
unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten zum Online-
Ticketshop des FCB erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem
Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch
Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
Auswärtstickets (Ziffer 2.1) können im Ausnahmefall aufgrund der
Vorgaben des jeweiligen Heimclubs stattdessen postalisch
versendet werden. In diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem
FCB und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB sowie der jeweils
gültigen Preisliste erst mit Versand zustande. Der Versand erfolgt auf
Kosten des Kunden, wobei FCB das Transportunternehmen
auswählt. Die Zustellung erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben bis
zehn (7-10) Werktagen ab Bestätigung der Ticketzuteilung. Erhält
der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets, ist ein
Abhandenkommen dem FCB unverzüglich unter der in Ziffer 22
angegebenen Kontaktadresse („Kontaktadresse“) mitzuteilen. Das
Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der
Tickets im Rahmen des Versands trägt der Kunde, es sei denn, es
liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des FCB oder des
vom FCB beauftragten Dritten vor.
2.3 Bezug offizieller Ticket-Zweitmarkt: Die Tickets auf dem
offiziellen Ticket-Zweitmarkt (Ziffer 10.4), die von Kunden des FCB
angeboten werden, enthalten kein Vertragsangebot, sondern
lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den
Kunden. Erst wenn der Kunde die Bestellung absendet, gilt dies als
Angebot durch den Kunden. Der FCB wird dem Kunden den Eingang
seiner Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
unverzüglich schriftlich oder über die jeweilige DTP bestätigen. Erst
mit Übermittlung des Tickets per App (Ziffer 7.1), auf welchem der autorisierte Zweiterwerber namentlich aufgedruckt ist, kommt der
Vertrag auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Bezug Digitale Ticketplattform (DTP): Der FCB stellt digitale
Ticketplattformen zur Verfügung, auf der Kunden und Fanclubs über
das DTC bzw. Sponsoren und/oder Geschäftspartner über das DTCB
die ihnen zugeteilten bzw. erworbenen Tickets bzw.
Ticketkontingente unter Einhaltung der Bestimmungen der Ziffer 10
dieser ATGB über die jeweilige DTP zulässig als Kunde, als Fanclub
oder als Sponsor/Geschäftspartner an Gäste, Geschäftspartner,
Freunde und Familie bzw. Mitglieder weitergeben können. Der
Ticketerwerb oder -bezug über die jeweilige offizielle DTP setzt eine
Registrierung des Kunden/Fanclubs/Sponsors/Geschäftspartners
voraus und erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Einladung
über die dafür von FCB vorgesehenen Kommunikationswege. Die
Einladung enthält ein Angebot, das der Einladungsempfänger unter
Angabe seiner persönlichen Daten und unter Anerkennung dieser
ATGB annehmen kann. Durch die Annahme des Angebots kommt der
Vertrag mit dem Kunden zur Nutzung und Verwendung der/des
entsprechenden Tickets zwischen dem Einladungsempfänger und
dem FCB oder mit dem Geschäftspartner auf Grundlage dieser ATGB
zustande.
2.5 Stationärer Verkauf: Bei Erwerb oder Bezug der Tickets im
stationären Verkauf (z.B. Geschäftsstelle, Stadion) kommt der
Vertragsschluss zwischen dem FCB und dem Kunden mit dem
Zeitpunkt der Übermittlung des Tickets per App (Ziffer 7.1), notfalls
mit Übergabe der Tickets, auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.6 Kontingente und Beschränkungen: Der FCB behält sich vor, die
insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für
den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach
eigenem Ermessen zu beschränken bzw. kontingentieren und
Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen für Mitglieder,
eingetragene Fanclubs des FCB oder sonstige Kundengruppen zu
gewähren oder zu verweigern; es besteht ausdrücklich kein
Anspruch auf Zuteilung eines Tickets.
2.7 Zuteilung anderer Tickets: Nach Zustimmung des Kunden ist der
FCB im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Ticket-Kategorie
berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebotes des Kunden
diesem ohne weitere Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder
niedrigeren Kategorie für die entsprechende Veranstaltung
zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.
2.8 Besuchsrecht: FCB als Ticketaussteller will den Zutritt zu
Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur denjenigen
Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim FCB oder im
Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 erworben
haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B.
nach Ziffer 11.4) erfüllen. Der FCB gewährt daher nur seinen Kunden,
die durch in oder auf dem Ticket verankerte
Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Bar- oder QRCode,
Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber
Zweiterwerbern, die nach Ziffer 10.3 Tickets zulässig erworben
haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B.
nach Ziffer 11.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Durch
den Vertragsschluss mit dem FCB über den Erwerb eines oder
mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der
entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB,
insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10. Zum Nachweis
seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur
Identifikation geeigneten Ausweis (Personalausweis, Reisepass
etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen des FCB und/oder des
Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber
sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf
Nachfrage des FCB anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem
Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche
Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf von FCB nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten
zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach
dieser Ziffer 2.8 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.5 und 11.7
auslösen. Der FCB erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten
hinsichtlich des Besuchsrechts, indem er einmalig Zutritt zu der
(den) Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum
Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Zutritt von Kindern ist nur
mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder im Alter bis zu 14 Jahren
erhalten nur in Begleitung einer erwachsenen aufsichtspflichtigen
Person mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. Der FCB wird auch
dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn
der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion kein wirksames
Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist
in diesem Fall nicht berechtigt, Zutritt zu erlangen.
2.9 Unzulässige Bestellungen: Der Erwerb von Tickets, gleich ob auf
eigenen oder auf fremden Namen, zu kommerziellen Zwecken oder
aus kommerziellen Gründen (z.B. um die Tickets gegen
Provisionierung weiterzugeben) ist strikt untersagt. Unabhängig
vom Bezugsweg nach Ziffer 2.1 ist jeder Ticketbezug unzulässig und
berechtigt FCB, eine Bestellung nicht anzunehmen oder ersatzlos zu
stornieren oder die Übermittlung zu verweigern oder nach
Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten sowie eine
Vertragsstrafe im Einklang mit Ziffer 13 zu verhängen, wenn:
a) der Ticketbezug unter Verwendung eines oder mehrerer Accounts
oder (halb-)automatisierter Verfahren erfolgt (oder entsprechende
stichhaltige Indizien vorliegen), die insbesondere dazu dienen,
Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden
Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien
zu umgehen (sog. BOT-Käufe), oder
b) der Ticketbezug unter Verwendung eines Accounts erfolgt (oder
entsprechende stichhaltige Indizien vorliegen), der auf der Anlage
falscher Identitäten oder Adressdaten basiert, insbesondere unter
Verwendung von Fantasienamen oder -adressen, fiktiven Namen
oder Adressen sowie Namen oder Adressen anderer Personen (sog.
Fake Accounts), oder
c) sonstige stichhaltige Indizien vorliegen, die den begründeten
Verdacht rechtfertigen, die vom Kunden erworbenen Tickets dienen
dem Ankauf für den nicht autorisierten Zweitmarkt; solche
stichhaltigen Indizien liegen insbesondere vor, wenn in der
Vergangenheit erworbene Tickets nicht oder in sehr geringem
Umfang durch den Kunden selbst genutzt wurden, bereits mehrfach
Tickets des Kunden auf dem nicht autorisierten Zweitmarkt
angeboten wurden, mehrfach eine Ticketweitergabe unter Nutzung
von anonymen Kommunikationswegen (z.B. anonyme
Messengerdienste, wie Telegram und/oder Chats und/oder Gruppen
in den sozialen Medien) und anonymen Plattformen erfolgte oder
auffällige oder mehreren Accounts zugeordnete Kreditkartendaten
oder IP-Adressen verwendet wurden.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 2.9
und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe i.S.d. Ziffer 10.5 von
Tickets entsteht dem FCB aufgrund der damit indizierten
Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Ziffer 10.5 gilt
entsprechend.
3. Jahreskarten
3.1 Jahreskarte, Preise, Vertragsschluss, Reklamation:
a) Jahreskarten, sowohl für Herren- als auch Frauen-Tickets,
berechtigen den Jahreskartenkunden grundsätzlich, diejenigen
Veranstaltungen des FCB im Stadion zu besuchen, für die er für die
Dauer einer Saison ein Besuchsrecht erworben hat („Jahreskarte“).
Je nach erworbener Jahreskarte können mit ihr auch Vorrechte
verbunden sein (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets).
Details zu den Leistungsinhalten der jeweiligen Jahreskarte sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Jahreskarte oder der
Website des FCB unter den in Ziffer 21 angegebenen URLs zu
entnehmen. Zum Besuch von nicht ausdrücklich in der
Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Jahreskarte angegebenen
Spielen (z.B. Sonderspiele, Freundschafts- oder Relegationsspiele),
berechtigt die Jahreskarte ausdrücklich nicht, es sei denn, FCB gibt
vor den jeweiligen Spielen abweichende Regelungen bekannt.
Jahreskarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben und
berechtigen jeweils nur eine Person, die hiervon umfassten
Veranstaltungen zu besuchen. Minderjährige und Kinder bedürfen
einer eigenen Zugangsberechtigung. Aus sicherheitstechnischen
Gründen, um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit
Jahreskarten zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur
Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen, liegt es
im Interesse sowohl des FCB als auch der Jahreskartenkunden und
Fans die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von
Jahreskarten angemessen einzuschränken.
b) Jahreskarten berechtigen, vorbehaltlich der Regelungen dieser
Geschäftsbedingungen, zum Besuch der folgenden Heimspiele
(„Umfasste Jahreskarten Heimspiele“), sofern FCB Veranstalter
oder Mitveranstalter ist:
• Alle Heimspiele im Rahmen des Wettbewerbs der ersten
deutschen Fußballbundesliga.
Darüber hinaus kann der Kunde die Jahreskarte gegen gesonderte
Vergütung um Heimspiele in UEFA-Klubwettbewerben (UEFA
Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Conference
League) sowie im DFB-Pokalwettbewerb erweitern.
Eine Erweiterung um Heimspiele in UEFA-Klubwettbewerben ist nur
möglich, sofern der FCB in der betreffenden Saison während der
Vertragslaufzeit für einen UEFA-Klubwettbewerb
teilnahmeberechtigt ist. Erfolgt keine Teilnahmeberechtigung, ist
eine Erweiterung ausgeschlossen; bereits geleistete Zahlungen für
diese Erweiterung werden in diesem Fall erstattet. Eine Erweiterung
erfasst mindestens vier (4) Heimspiele im Rahmen der Ligaphase
eines UEFA-Klubwettbewerbs.
Darüber hinaus ist eine Erweiterung um mögliche Heimspiele im
Rahmen des Pokalwettbewerbs des Deutschen Fußball-Bund e.V.
(„DFB“) („DFB-Pokal“) möglich, soweit diese stattfinden und FCB bei
dem betreffenden Spiel als Veranstalter oder Mitveranstalter
auftritt. Jahreskarten für den Besuch von DFB-Pokal-Heimspielen
werden ausdrücklich nicht garantiert, da deren Anzahl und
Stattfinden vom Wettbewerb und der jeweiligen Auslosung abhängig
sind.
Sollten einzelne der vorgenannten umfassten Heimspiele verlegt
oder abgebrochen werden, gelten die Bestimmungen der Ziffer 9.3
ff. Sollten einzelne der vorgenannten garantierten Heimspiele
abgesagt werden oder unter Zuschauerausschluss stattfinden,
gelten ebenfalls die Bestimmungen der Ziffer 9.3 ff. dieser ATGB. FCB
steht es im eigenen Ermessen frei, Kunden anzubieten, ihre
Jahreskarte auch für weitere Veranstaltungen nutzen zu können.
Aus einer im Einzelfall genehmigten Nutzung leitet sich kein
Rechtsanspruch auf weitere gleichgelagerte Nutzungen in
zukünftigen Heimspielen ab.
c) Es gilt die gemäß Ziffer 21 jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung
gültige Preisliste des FCB und die damit verbundenen Leistungen.
Diese ergeben sich aus den aktuellen Bestellunterlagen bzw. dem
Reservierungs-Anschreiben des FCB gemäß Ziffer 3.4.
d) Die Bestellung einer Jahreskarte stellt ein vom
Jahreskartenkunden abgegebenes Angebot zum Abschluss eines
Jahreskartenvertrages dar. Erst mit Übermittlung der Jahreskarte
per App (Ziffer 7.1) kommt der Vertrag zwischen dem FCB und dem Jahreskartekunden auf Grundlage dieser ATGB sowie der jeweils
gültigen Preisliste zustande. Die Übermittlung von Jahreskarten per
App oder per jeweiliger DTP erfolgt kostenfrei. Im Übrigen gilt Ziffer
2.4.
e) Reklamationen fehlerhafter oder defekter Jahreskarten müssen
unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls aber unverzüglich nach
Kenntnisnahme, geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in
Textform an die unter der in Ziffer 22 angegebene Kontaktadresse
zu erfolgen.
3.2 Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht,
SEPA-Lastschrift:
a) Die Fälligkeit der Vergütung für die Jahreskarte tritt entsprechend
der Angaben im Rahmen der Rechnungsstellung ein, spätestens
jedoch mit Beginn der neuen Saison. Die Vergütung für Tickets im
Rahmen eines Zusatz-Wettbewerbs wird mit dem Erreichen und der
Bekanntgabe des Termins für die jeweiligen Veranstaltungen fällig.
b) Der Jahreskartenkunde ist verpflichtet, den FCB zu ermächtigen,
die Vergütung mittels Lastschriftverfahren oder über die FC Bayern
Kreditkarte, eine Master-/VISA-Card oder eine American Express-
Card einzuziehen.
c) Jahreskarten sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung
vollständig bezahlt ist. Der FCB behält sich vor, bei nicht vollständig
gezahlter Vergütung sowie im Falle des Zahlungsverzuges im
Hinblick auf Forderungen des FCB gegen den Jahreskartenkunden
aus anderen Rechtsgründen von ihrem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch zu machen und die Jahreskarte bis zum vollständigen
Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des
Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Grundsätze von Treu und
Glauben verstoßen würde. Die Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen bleibt dem FCB ausdrücklich
vorbehalten.
d) Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde
und der Jahreskartenkunde ein entsprechendes Lastschrift-Mandat
erteilt hat, gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
3.3 Laufzeit, wichtiger Kündigungsgrund:
a) Eine Jahreskarte hat vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.4
eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines
Jahres bis 30.06. des Folgejahres oder, sollte dieser Zeitpunkt nach
dem 30.06. liegen, mit Ablauf der letzten jeweils vom
zugrundeliegenden Vertrag umfassten Veranstaltung des auf den
Vertragsabschluss folgenden Jahres, ohne dass es einer Kündigung
bedarf).
b) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der
Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das
durch den Erwerb einer Jahreskarte begründete Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den FCB liegt insbesondere dann vor, wenn
der FCB nach Maßgabe der Ziffern 10.2 [Maßnahmen bei unzulässiger
Weitergabe], 11.5 [Sichtbehinderungen durch Fahnenschwenken
etc.], 11.6 [Stadionbereiche, Sichtbehinderungen] und/oder 11.1
[Stadionordnung, ungebührliches Verhalten] dazu berechtigt ist, eine
der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen
auszusprechen sowie wenn der Jahreskartenkunde die Jahreskarte
nachweislich wiederholt nicht nutzt („No-Show-Klausel“), d.h.
weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison
stattfindenden Veranstaltungen besucht („Drittel-Regelung“). Eine
zulässige Weitergabe des Tickets über das offizielle DTC, das DTC-B
oder den offiziellen Ticket-Zweitmarkt gemäß Ziffer 10.3 gilt nicht
als Nichtnutzung im Sinne dieser Drittel-Regelung. Für bestimmte
Ticketkategorien können hiervon abweichende Nutzungsquoten
und/oder Nutzungsvorgaben gelten, die dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses mitgeteilt werden. Soweit für eine
solche Jahreskartenkategorie abweichende Nutzungsvorgaben
bestehen, gehen diese im Verhältnis zwischen dem FCB und dem
Kunden der vorstehenden Drittel-Regelung vor und können ebenfalls
einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch
den FCB begründen. Der FCB hat in diesem Zusammenhang das
Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene
Vertragsverhältnisse mit dem Jahreskartenkunden außerordentlich
zu kündigen (z.B. ein Jahreskartenkunde besitzt mehrere
Jahreskarten oder eine Mitgliedschaft beim FC Bayern München eV
[„FCB eV“]).
c) Im Fall einer unzulässigen Weitergabe der Jahreskarte durch den
Kunden nach Ziffer 10.2 ist der FCB ergänzend zu den sonstigen nach
diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und
unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender
Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene
Vertragsstrafe in Höhe des Restbetrages, welcher dem Kunden ggf.
aufgrund ausstehender Spiele als Rückerstattung anteilig zustehen
würde, in Einklang mit Ziffer 13 zu verhängen.
d) Eine Kündigung durch den Jahreskartenkunden ist in Textform an
die Kontaktadresse zu richten oder auf der jeweiligen DTP und der
dort hierfür vorgesehenen Art und Weise zu erklären. Der FCB ist
berechtigt, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die
Jahreskarte zu sperren und, falls anwendbar, deren Rückgabe zu
verlangen.
3.4 Bedingungen des Jahreskartenerwerbs, Folgevertrag,
Änderungswünsche:
Mit Ende der Laufzeit verliert eine Jahreskarte automatisch ihre
Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine
vorzeitige Kündigung der Jahreskarte durch den Kunden, die
Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des
Jahreskartenkunden („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte
Umschreibung der Jahreskarte auf eine andere Person
(„Abtretung“) (gemeinsam „Umschreibung“) ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Eine Umschreibung kann zum Saisonwechsel lediglich auf
begründeten Antrag bzw. durch Abschließen des dafür vorgesehenen
und kommunizierten Umschreibungsprozesses in Einzelfällen und
nach vorheriger Zustimmung des FCB erfolgen; ein Anspruch hierauf
besteht nicht. Der Umschreibungsantrag ist ausschließlich zum
Saisonwechsel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des
Angebots auf Abschluss eines Folgevertrages für die Folgesaison
zulässig und muss zumindest in Textform durch den bisherigen und
den neuen Kunden gestellt werden. Der übertragende Kunde bleibt
gegenüber dem FCB so lange verpflichtet, bis der neue Kunde das
Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich
übernommen hat. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises
an den übertragenden Kunden erfolgt nicht; für eine Umschreibung
können Service- oder Versandgebühren gemäß der jeweils gültigen
Preisliste erhoben werden.
Aus einer im Einzelfall durchgeführten Umsetzung oder Abtretung
leitet sich kein Rechtsanspruch auf weitere Umsetzungen oder
Abtretungen in zukünftigen Fällen ab.
Der FCB beabsichtigt ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung,
dem Jahreskartenkunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. Ziffer
3.3 ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrages für die
Folgesaison in Form eines Anschreibens schriftlich, per E-Mail, über
die jeweilige DTP oder im Online-Ticketshop des FCB
(https://fcbayern.com/de/tickets ) zu unterbreiten. Der
Jahreskarten-Kunde kann dieses Angebot innerhalb der im
Anschreiben genannten Frist und in der darin vorgesehenen Art und
Weise zu den im Anschreiben mitgeteilten Bedingungen ausdrücklich
oder durch schlüssiges Handeln (z.B. durch Bezahlung/Erteilung bzw.
Aufrechterhaltung einer Einzugsermächtigung im Sinne von Ziffer
3.2), nicht aber durch Stillschweigen allein, annehmen. Mit dem
Anschreiben erhält der Jahreskartenkunde auch die Gelegenheit,
Änderungswünsche abzugeben. Diese werden erst wirksam, wenn
der FCB, dem Änderungswunsch durch Zurverfügungstellung einer
entsprechenden Jahreskarte entspricht oder diese in Textform oder
über die jeweilige DTP bestätigt. Für Jahreskartenkunden besteht
kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies
gilt auch dann, wenn der Jahreskartenkunde in der vorherigen Saison
bereits Inhaber einer Jahreskarte war. Ein Rechtsanspruch auf
Änderungen bzw. die Zuteilung bestimmter Plätze besteht ebenfalls
nicht.
3.5 Überbelegung: Sollten aufgrund von baulichen Maßnahmen oder
aus sonstigem wichtigem Grund vom FCB im Zusammenhang mit
der Stadionöffnung oder Zuschauerzulassung bestimmte
Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. verbandsseitig, behördlich oder
gesetzlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige
Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde
nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Jahreskarte ein
Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der
Kunde erkennt an, dass der FCB in diesem Fall berechtigt ist, die
Vergabe der Tickets zu bestimmen und auch einzelne, grundsätzlich
bereits erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der
Besuchsrechte durch den FCB wird den betroffenen Kunden der
bereits gezahlte Preis (bei Jahreskarten ggf. pro rata)
zurückerstattet oder nicht berechnet. Ziffer 9.7 gilt entsprechend.
3.6 Jahreskarten-Sondermodelle: Der FCB kann nach eigenem
Ermessen zeitweise Jahreskarten-Sondermodelle anbieten. Das
Angebot von Jahreskarten-Sondermodellen ist stets mit einem
bestimmten Anlass oder Zweck verbunden, der von FCB jeweils
angegeben wird, weshalb diesbezüglich von den Regelungen nach
dieser Ziffer 3 abweichende Sonderregelungen gelten können.
Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
4. Business- und Sponsor Seats sowie Hospitality-Bereiche („Hospitality-Tickets“) Herren-Lizenzmannschaft , Frauenmannschaft und U23
4.1. Hospitality-Tickets Herren-Lizenzmannschaft
4.1.1 Vertragsschluss, Kategorien/Leistungen, Reklamation:
a) Je nach Auslastung und Kapazität ist der Erwerb von Hospitality
Tickets in Form von „Jahreskarten“ oder Tickets in Form von
einzelnen „Tagestickets“ möglich. Durch den Erwerb von Hospitality-
Tickets kommen vertragliche Beziehungen zwischen dem
Ersterwerber von Hospitality-Tickets und FCB zustande. Weiterhin,
falls anwendbar, kommt eine vertragliche Beziehung zwischen FCB
und derjenigen Person zustande, der das betreffende Hospitality-
Ticket in Einzelfällen über die jeweilige offizielle DTP des FCB (Ziffer
2.4) vom Ersterwerber zur Verfügung gestellt wurde (Ersterwerber
und genannte Personen gemeinsam auch „Kunden“). Der
Vertragsschluss kommt entsprechend Ziffer 2.2 zustande.
b) Es gilt die gemäß Ziffer 21 jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung
gültige Preisliste des FCB – abrufbar unter
https://fcbayern.com/de/tickets/hospitality-tickets und die damit
verbundenen Leistungen. Diese ergeben sich aus den aktuellen
Bestellunterlagen bzw. dem Reservierungs-Anschreiben des FCB
gemäß Ziffer 4.1.3, 3.4.
c) Die genaue Anordnung der Sitzplätze/Kategorie der Hospitality
Tickets im Stadion sowie der dazugehörigen Parkplätze ergibt sich
aus den im Verkaufsprospekt bzw. in der Leistungsbeschreibung bei
Bestellung enthaltenen Lageplänen. Es besteht kein Anspruch auf
Zuteilung eines bestimmten Platzes auf der Tribüne und im
jeweiligen Hospitality-Bereich. Der Erwerb eines Hospitality Tickets welcher Kategorie für einen bestimmten Hospitality-Bereich
berechtigt nicht zum Eintritt in andere Hospitality-Bereiche. FCB
behält sich für den Fall von Baumaßnahmen,
Kapazitätseinschränkungen, behördlichen Anweisungen/
Empfehlungen zu Abstandsgeboten und Ähnlichem das Recht vor,
die zugeteilten Kategorien oder Sitzplätze der Hospitality Tickets in
im Stadion sowie der zugehörigen Tische im Hospitality-Bereich und
der zugehörigen Parkplätze auch während einer laufenden Saison zu
ändern.
d) Reklamationen fehlerhafter oder defekter Hospitality-Tickets
müssen unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls aber unverzüglich nach
Kenntnisnahme, geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in
Textform an die unter der in Ziffer 22 angegebene Kontaktadresse
zu erfolgen.
4.1.2 Jahreskarte, Gültigkeit, Laufzeit, wichtiger
Kündigungsgrund:
a) Ein Hospitality-Ticket in Form einer Jahreskarte berechtigt den
Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des FCB zu besuchen,
für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Es müssen mindestens
zwei (2) Jahreskarten einer Kategorie erworben werden. Dem FCB
steht es im eigenen Ermessen frei, die erwerbbare Maximalanzahl
von Hospitality-Tickets pro Kunde zu limitieren. Je nach erworbener
Jahreskarte können mit ihr auch bestimmte Leistungen gemäß
Ziffer 4.1.1 oder Vorrechte (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige
Tickets) verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei
Bestellung der Jahreskarte zu entnehmen. Jahreskarten werden
grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Der Erwerb einer
Jahreskarte erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, stets
in Form einer zeitlich auf die jeweilige Saison begrenzte Jahreskarte.
b) Hospitality-Tickets in Form von Jahreskarten berechtigen,
vorbehaltlich der Regelungen dieser Geschäftsbedingungen, zum
Besuch der folgenden Heimspiele („Umfasste Hospitality
Heimspiele“), sofern FCB Veranstalter oder Mitveranstalter ist:
• Alle Heimspiele im Rahmen des Wettbewerbs der ersten
deutschen Fußballbundesliga;
• Vier (4) Heimspiele im Rahmen der Ligaphase eines UEFAKlubwettbewerbs
(UEFA Champions League, UEFA Europa
League oder UEFA Conference League), sofern sich die
Lizenzmannschaft des FCB hierfür qualifiziert.
Sollte FCB in einer Saison während der Vertragslaufzeit nicht für
UEFA-Klubwettbewerbe spielberechtigt sein, reduziert sich der Preis
abhängig von der Kategorie pro Jahreskarte und für diese Saison
gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Dieser Betrag würde im Falle
einer bereits erfolgten Zahlung erstattet. Darüber hinaus
berechtigen die Hospitality-Tickets auch zum Besuch möglicher
Heimspiele im Rahmen des DFB-Pokal, soweit diese stattfinden und
FCB bei dem betreffenden Spiel als Veranstalter oder Mitveranstalter
auftritt. Hospitality-Tickets für den Besuch von DFB-Pokal-
Heimspielen werden ausdrücklich nicht garantiert, da deren Anzahl
und Stattfinden vom Wettbewerb und der jeweiligen Auslosung
abhängig sind.
Sollten einzelne der vorgenannten umfassten Heimspiele verlegt
oder abgebrochen werden, gelten die Bestimmungen der Ziffer 9.3
ff. Sollten einzelne der vorgenannten garantierten Heimspiele
abgesagt werden oder unter Zuschauerausschluss stattfinden,
gelten ebenfalls die Bestimmungen der Ziffer 9.3 ff. dieser ATGB. FCB
steht es im eigenen Ermessen frei, Kunden anzubieten, ihre
Jahreskarte auch für weitere Veranstaltungen nutzen zu können.
Aus einer im Einzelfall genehmigten Nutzung leitet sich kein
Rechtsanspruch auf weitere gleichgelagerte Nutzungen in
zukünftigen Heimspielen ab.
c) Die Laufzeit und das Kündigungsrecht entspricht den Regelungen
zur Jahreskarte gemäß Ziffer 3.3 dieser ATGB.
4.1.3 Bedingungen des Jahreskartenerwerbs, Folgevertrag,
Änderungswünsche: Es gelten entsprechend die Regelungen zur
Jahreskarte gemäß Ziffer 3.4 dieser ATGB. Sollte im Einzelfall eine
Umschreibung durch FCB genehmigt werden, ist FCB ergänzend
dazu berechtigt, sowohl Sitzplätze auf der Tribüne als auch Sitz- und
Tischplätze im Hospitality-Bereich zu ändern.
4.1.4 Zahlungsbedingungen, SEPA, Stornierung: Es gelten
entsprechend die Regelungen zur Jahreskarte gemäß Ziffer 3.2, mit
der Maßgabe, dass alle Wettbewerbe zum Fälligkeitszeitpunkt,
spätestens mit Beginn der neuen Saison, fällig werden und eine
weitere Vergütung für Tickets im Rahmen eines Zusatz-
Wettbewerbs nicht fällig wird. Daneben finden die allgemeinen
Regelungen in Ziffer 6.2 und 6.4 dieser ATGB entsprechend
Anwendung.
4.2 Hospitality-Tickets Frauenmannschaft
4.2.1 Anwendungsbereich
Es gelten entsprechend die Regelungen zu den Hospitality Tickets
der Herren Lizenzmannschaft nach Ziff. 4.1 mit der Maßgabe, dass
• nicht zwei (2) Jahreskarten einer Kategorie erworben werden
müssen, und
• umfasste Hospitality Heimspiele lediglich Heimspiele der
Frauen-Bundesliga (in der jeweils offiziellen Ligabezeichnung)
darstellen; sonstige Heimspiele, insbesondere Spiele im
Rahmen der Ligaphase eines UEFA-Klubwettbewerbs (UEFA
Women’s Champions League oder UEFA Women‘s Europa Cup)
und DFB-Pokal-Spiele, sind ausdrücklich nicht umfasste
Hospitality Heimspiele. Der Kunde kann die Jahreskarte gegen
gesonderte Vergütung um Heimspiele in UEFAKlubwettbewerben
sowie im DFB-Pokalwettbewerb erweitern.
4.2.2 Weitere Regelungen
a) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste
des FCB – abrufbar unter
https://fcbayern.com/frauen/de/tickets/informationen-vipbereich
– und die damit verbundenen Leistungen. Diese ergeben sich
aus den aktuellen Bestellunterlagen bzw. dem Reservierungs-
Anschreiben des FCB gemäß Ziffer 4.1.3, 3.4.
b) Für Heimspiele der FC Bayern Frauen oder der U23, die nicht am
FC Bayern Campus, sondern in anderen Spielstätten (z.B. Allianz
Arena, Grünwalder Stadion oder Sportpark Unterhaching)
ausgetragen werden, gelten diese ATGB entsprechend, sofern für
das jeweilige Spiel keine gesonderten Allgemeinen Ticket-
Geschäftsbedingungen (ATGB) bekannt gemacht wurden. Werden
für ein solches Spiel gesonderte ATGB veröffentlicht, gehen diese
den vorliegenden ATGB vor.
5. Ermäßigte Tickets
5.1 Ermäßigungsberechtigung:
a) Mitgliedsermäßigung: Bei der Ticketvergabe können Mitglieder des
FCB eV und eingetragene Fanclubs des FCB bevorzugt werden und
entsprechende Ermäßigungen erhalten. Pro Mitglied kann nur ein
Ticket zum ermäßigten Mitgliederpreis erworben werden.
Jahreskarteninhaber erhalten auf Tageskarten keine
Mitgliedsermäßigung. Bei DFB-Pokalspielen entfällt die
Mitgliedsermäßigung.
b) Tageskarten Herren: Kinder unter 14 Jahren, Schwerbehinderte ab
50% Grad der Behinderung (amtlicher Nachweis) und Senioren ab 65
Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf normale Tageskarten. c) Jahreskarten Herren i.S.d. Ziffer 3: Kinder unter 14 Jahren erhalten
eine Ermäßigung gemäß entsprechender Preisliste nach Ziffer 21.
d) Hospitality-Tickets Herren i.S.d. Ziffer 4: Nicht umfasst von
jeglicher Ermäßigung sind Hospitality-Tickets i.S.d. Ziffer 4.
e) Tickets der Frauenmannschaft: FCB eV-Mitglieder, Studenten,
Senioren ab 65 Jahren, Erwerbslose, Schwerbehinderte ab 50% Grad
der Behinderung (amtlicher Nachweis) fallen in die Preisstufe
„Ermäßigt“. Schülerinnen und Schüler fallen in die Preisstufe
„SchülerIn“. Kinder bis einschließlich 5 Jahren benötigen kein Ticket,
haben aber auch keinen eigenen Anspruch auf einen Sitzplatz.
f) Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag
maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket
bezogen wird. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste des FCB.
5.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent:
amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der
Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie
auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht
mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion
verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen
Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit
einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige
geahndet werden.
5.3 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von
ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10.3 mit der
zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn
der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des
betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue
Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz
zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden
Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die
Aufwertung eines Tickets kann vom FCB eine Service- und
Systemgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB erhoben
werden.
Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der
Laufzeit einer Jahreskarte, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt
des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen
Spieltag vorzunehmen. Tritt die entsprechende
Ermäßigungsberechtigung nach Ziffer 5.1 erst während der Laufzeit
einer Jahreskarte ein, kann eine ermäßigte Jahreskarte bereits zu
Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung
für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der
Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen.
5.4 Sondertickets: FCB kann nach eigenem Ermessen Tickets ohne
entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben
(„Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit
einem bestimmten Zweck verbunden, der von FCB jeweils
angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den
Regelungen für übrige Tickets nach diesen ATGB Sonderregelungen
gelten können.
5.5 Beschränkung: Die Ermäßigung von Tickets kann durch den FCB
auf bestimmte Blöcke oder Preiskategorien sowie in der Anzahl
beschränkt werden. Sollten die ermäßigungsfähigen Tickets nicht
mehr verfügbar sein, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung, auch
wenn die Voraussetzungen beim Käufer erfüllt sind. Zudem kann der
Erwerb von ermäßigten Tickets an den Erwerb von nicht-ermäßigten
Tickets geknüpft werden.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der
jeweils im Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Preisliste
des FCB bzw. des jeweiligen Veranstalters im Hinblick auf die
jeweilige Veranstaltung – abrufbar unter
https://fcbayern.com/de/tickets. Bestellungen von Tickets werden
nur gegen Vorkasse und mit den jeweils akzeptierten
Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Debitkarte, Kreditkarte,
Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der FCB dem
Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für
Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine angemessene
System-/Service- und weitere Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr) in
Rechnung stellen.
6.2 Fehlschlagen der Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb
der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung aus
vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt
werden (z.B. keine ausreichende Deckung, Rückbuchung,
fehlgeschlagene Authentifizierung etc.), ist der FCB berechtigt, die
Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets
elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre
Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem
Kunden übermittelten Tickets im Eigentum des FCB. Entstandene
Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem FCB
vorbehalten.
6.3 Rechnungstellung: Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl
des FCB in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch
übermittelt.
6.4 SEPA-Lastschriftmandat: Soweit eine Zahlung mittels SEPALastschrift
vereinbart wurde und der Kunde dem FCB ein
entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Erteilt
der Kunde dem FCB ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug
der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem
Kunden in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf
einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg)
spätestens drei (3) Geschäftstage vorher angekündigt (Pre-
Notification). Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß dem
Fälligkeitsdatum auf der jeweiligen Zahlungsaufforderung. Fällt der
Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt
sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.
Im Falle einer Zahlung durch einen abweichenden Kontoinhaber
erfolgt die Pre-Notification an den Kunden. Dieser verpflichtet sich
den Kontoinhaber über den anstehenden Lastschrifteinzug zu
informieren. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu
sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung
der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn,
der Kunde hat die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht zu
vertreten. Im Online-Handel erteilte Einzugsermächtigungen gelten
als SEPA-Lastschriftmandat – dies wird dem Kunden in einer
gesonderten E-Mail bestätigt.
7. Übermittlung per App/digital wallet
7.1 Elektronische Tickets/Übermittlung per App: Bei Übermittlung
der elektronischen Tickets (mobile-tickets) werden dem Kunden die
bestellten Tickets elektronisch ausschließlich in der mobilen FC
Bayern-App oder der Allianz Arena App zum Abruf zur Verfügung
gestellt. Hierzu muss der Kunde das Ticket im eingeloggten Zustand
in das Wallet der App hinzufügen („Aktivierung“). Ein Ticket kann
jeweils nur in einer der beiden Apps verfügbar sein, jedoch zwischen
den Apps sowie zwischen Endgeräten des Kunden verschoben
werden. Eine Übertragung des mobile-tickets in sonstige Wallets
(z.B. Apple oder Android) ist nicht möglich. Dies gilt nicht für
Gästetickets (Ziffer 1.3) und Tickets für Veranstaltungen der Frauen
und U23, die dem Kunden weiterhin auch per E-Mail als elektronische
Tickets zur Verfügung gestellt werden können. Bei Übermittlung des
mobile-tickets werden keine Versandgebühren erhoben.
7.2 Technische Voraussetzungen: Die Nutzung des mobile-tickets
setzt einen meinFCBAYERN-Account sowie ein kompatibles
ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ATGB)
7
Endgerät mit iOS oder Android mit aktuellen Betriebssystemen sowie
die Installation der aktuellen Version der mobilen FC Bayern-App oder
der Allianz Arena App voraus. Der Kunde trägt die Verantwortung für
ein funktionsfähiges Endgerät sowie für die rechtzeitige Aktivierung
des mobile-tickets vor dem Veranstaltungsbesuch. Für die
Aktivierung des Tickets ist eine Internetverbindung erforderlich.
Nach erfolgter Aktivierung des Tickets im Wallet ist das Ticket auch
offline verfügbar. Der FCB haftet nicht für technische Störungen im
Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere nicht für einen
leeren Akku, Gerätdefekte, fehlende Internetverbindung oder nicht
kompatible Betriebssysteme. Screenshots oder Kopien des QRCodes
werden nicht als gültiges Ticket akzeptiert; ausschließlich die
Anzeige des mobile-tickets in der FC Bayern-App berechtigt zum
Einlass. Der FCB ist berechtigt, den Kunden per E-Mail an die
rechtzeitige Aktivierung des mobile-tickets im Wallet zu erinnern.
8. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
8.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl
Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich
und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im
Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und
Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder
Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, müssen
unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb
von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Tickets durch Übermittlung
(Ziffer 7.1) des FCB (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets,
spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen
Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die
jeweilige DTP an die unter der in Ziffer 22 angegebene
Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen,
die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen
Veranstaltung vorgenommen werden hat die Reklamation
unverzüglich zu erfolgen. Im Übrigen gilt die vorherige Regelung
entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere
unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl,
Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes
Druckbild oder technischer Defekt, fehlende wesentliche Angaben
wie Veranstaltung oder Platznummer und/oder sichtbare
Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur
Reklamation gelten ausdrücklich nicht für Fälle, in denen der
Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des FCB
zurückzuführen ist. Maßgeblich für die Wahrung der
Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das
Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist
bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der
Tickets. Im Fall der Bestellung von Auswärtstickets bestehen
ebenfalls grundsätzlich keine Ansprüche auf Rücknahme oder
Neubestellung seitens des FCB.
8.2 Beschädigung und Defekt: Im Fall einer Beschädigung oder eines
technischen Defekts bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der
elektronischen Zugangskontrolle sperrt der FCB das betroffene
Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei
nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus oder
schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich
nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden
hervorgerufen wurden (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket
verankerten Individualisierungsmerkmale [vgl. Ziffer 11.3 c]), Defekt
des mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone), nicht lesbarer Ausdruck
etc.). Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der
Preisliste des FCB erhoben werden, es sei denn, FCB oder ein
beauftragter Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Im
Fall der Bestellung von Auswärtstickets kann grundsätzlich keine
Neuausstellung seitens des FCB erfolgen.
8.3 Abhandenkommen: Der FCB ist über das Abhandenkommen, d.h
jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets
unverzüglich über die Kontaktadresse in Ziffer 22 in Textform (E-Mail
ausreichend) zu unterrichten. Der FCB ist berechtigt, diese Tickets
unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall
des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle
unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige,
Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine
Neuausstellung des Tickets. Eine Neuausstellung
abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen
grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn dem FCB
hierfür ein angemessener Bearbeitungszeitraum zur Verfügung steht
(mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn der entsprechenden
Veranstaltung, es sei denn, der FCB oder vom FCB beauftragte Dritte
haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten). Für die
Neuausstellung kann vom FCB eine Servicegebühr nach der Preisliste
erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines
Abhandenkommens erstattet der FCB Strafanzeige. Eine
Neuausstellung von Auswärtstickets seitens des FCB kann
grundsätzlich nicht erfolgen.
9. Rücknahme und Erstattung
9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCB
Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2
BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein
Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr.
9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies
bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht
nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist
damit unmittelbar nach Bestätigung durch den FCB gemäß Ziffer 2.2,
2.3 und 2.4 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des
(der) bestellten Ticket(s).
9.2 Umtausch und Rücknahme und Ersatz: Umtausch und
Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein
Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B.
nachgewiesene Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des
Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 10.3
zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige
Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 entsprechend.
9.3 Verlegung und Spielabbruch: Bei einer zeitlichen und/oder
örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre
Gültigkeit. Kann oder möchte der Kunde bei Verlegung das Spiel nicht
besuchen, kann er, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom
Vertrag zurücktreten, im Fall von Jahreskarten ggf. teilweise im
Hinblick auf die betroffene Veranstaltung (Teilrücktritt). Der
Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Kunden von der
Verlegung in Textform (E-Mail ausreichend), über die jeweilige DTP,
oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse gem. Ziffer
22 zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage oder
Rücksendung des Tickets oder der Jahreskarte auf eigene Rechnung
an FCB, im Fall elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der
entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den
entrichteten Ticketpreis – bei Jahreskarten anteilig – erstattet;
Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Wird ein
laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben des FCB, des
zuständigen Verbandes oder einer zuständigen (Sicherheits-
)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des
(anteiligen) entrichteten Ticketpreises, es sei denn eine Abwägung
der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des
FCB spricht im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.
Die endgültige, spielplanmäßige Ansetzung bzw. Terminierung einer
Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und
berechtigt den Kunden daher nicht zum (Teil-) Rücktritt, wenn bei
Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung
einer Veranstaltung noch nicht feststand. Der FCB haftet in diesen
Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche
Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten). 9.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h.
Neuansetzung einer bereits begonnen oder gem. Ziffer 9.3
abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue
Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt
hierfür keine Gültigkeit, es sei denn der FCB weist ausdrücklich auf
eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Kann
oder möchte der Kunde im Fall der fortbestehenden Gültigkeit des
Tickets das Wiederholungsspiel nicht besuchen, kann er in diesem
Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf bzw. im Falle einer
Jahreskarte in Bezug auf diese einzelne Veranstaltung (Teilrücktritt)
innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Bekanntgabe der
Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel seitens des
FCB vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail
ausreichend), über die jeweilige DTP oder schriftlich auf dem
Postweg an die Kontaktadresse gem. Ziffer 22 zu erklären. Es gelten
die in Ziffer 9.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
9.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage
der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe
des FCB selbst, eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen
Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern
stattfinden muss, ist sowohl der FCB als auch der Kunde berechtigt,
vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung
zurückzutreten. Der FCB ist zudem in Bezug auf Jahreskarten in
einem solchen Fall berechtigt, Jahreskarten für einzelne betroffene
Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen
ab Kenntnis des Kunden von der Absage bzw. des Ausschlusses
durch den Kunden in Textform (E-Mail ausreichend), über die
jeweilige DTP oder schriftlich auf dem Postweg an die
Kontaktadresse gem. Ziffer 22 zu erklären. Es gelten die in Ziffer 9.3
geregelten Rücktrittsfolgen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen,
sofern und soweit der Kunde die Absage bzw. den (teilweisen)
Zuschauerausschluss vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
oder hieran mitgewirkt hat oder der Ausschluss auf einem vom
Kunden zu vertretenden Verhalten beruht (insbesondere Verstößen
gegen diese ATGB, die Stadionordnung oder behördliche bzw.
verbandsrechtliche Anordnungen). Voraussetzung ist, dass der
Kunde als (Mit-)Verursacher hinreichend individualisiert festgestellt
wurde; eine bloße Kollektivzurechnung ohne individuelle Feststellung
genügt hierfür nicht. Gleiches gilt, wenn gegen den Kunden im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorfall ein Stadionverbot
ausgesprochen wurde. In diesen Fällen ist der FCB – soweit
gesetzlich zulässig – berechtigt, bereits geleistete Zahlungen
einzubehalten; weitergehende Ansprüche des FCB (einschließlich
Schadensersatz) bleiben unberührt. Handelt der Kunde lediglich
leicht fahrlässig, ist die Erstattung insoweit ausgeschlossen, als die
Absage oder der (teilweise) Zuschauerausschluss auf seinem
Verhalten beruht und dem FCB eine Erstattung unzumutbar wäre;
dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass sein Verhalten
hierfür nicht ursächlich war.
9.6 Vergebliche Aufwendungen: FCB haftet in den Fällen der Ziffern
9.3 bis 9.5 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für
vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und
Übernachtungskosten), es sei denn, FCB hat das jeweils die
Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten
oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden
mit den Interessen des FCB spricht im Einzelfall für einen Ersatz.
9.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass FCB aufgrund von
baulichen Maßnahmen oder aus sonstigem wichtigem Grund (z.B.
verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebene
Zutrittsbeschränkungen, sonstige Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen oder Platzrestriktionen) berechtigt ist, dem
Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben
oder bei Zahlung des Differenzbetrags einer höheren Kategorie
zuzuweisen. In diesem Fall besteht seitens des Kunden weder ein
Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.
10. Nutzung und Weitergabe von Tickets, Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe
10.1 Schützenswertes Interesse des FCB: Zur Vermeidung von
Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem
Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Haus- bzw.
Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden
Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten
Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von
Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten
Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten
Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der
Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im
tatsächlichen und rechtlichen Interesse des FCB als auch dem der
Kunden und Zuschauer, die unkontrollierte und nicht autorisierte
Weitergabe von Tickets zu untersagen.
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die
Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht
kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche
oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige
Weitergabe und jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets
durch den Kunden ist untersagt und allein dem FCB vorbehalten. Der
Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets
ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen sowie
jedes gewerbliche oder kommerzielle (d.h. mit
Gewinnerzielungsabsicht) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu
unterlassen. Untersagt ist dem Ticketinhaber insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet
(z.B. über eBay, Kleinanzeigen, Facebook etc.) und/oder bei nicht vom
FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, Stubhub etc.)
anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,
ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die
Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Originalpreis nach der
jeweils gültigen Preisliste nach des FCB weiterzugeben,
c) Tickets regelmäßig und/oder parallel auf verschiedenen nicht vom
FCB autorisierten Verkaufsplattformen und/oder in einer größeren
Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt,
zum Kauf oder zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen
und/oder weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer
und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung
durch den FCB bzw. den Veranstalter gewerblich oder kommerziell
zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der
Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als
Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder
Reisepaketes,
f) Tickets oder sonstige damit zusammenhängende
Berechtigungsausweise (z.B. Parkausweise bei Hospitality-Tickets
i.S.d. Ziffer 4) bzw. hinterlegte Individualisierungsmerkmale (Platz,
Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder
Käuferidentifikationen) zu manipulieren, unkenntlich zu machen
und/oder zu beschädigen oder sonst wie zu ändern, vervielfältigen
oder in sonstiger Weise zu bearbeiten,
g) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Haus- bzw.
Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus
Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen
ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in
Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Haus- bzw. Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Ticketinhaber
dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
h) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von
Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Ticketinhaber dieser
Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
i) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen
weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene
Zweck nicht erfüllt ist,
j) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets in unzulässiger Art
und Weise bestellt wurden (vgl. Ziffer 2.9), insbesondere über
Kundenkonten, die unter Verschleierung der wahren Identität des
Kunden mit falschen Namens- oder Adressdaten angelegt wurden,
oder unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben
wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer
Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der
Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).
10.3 Zulässige Weitergabe: Eine Weitergabe eines Tickets über die
jeweiligen offiziellen DTP aus nicht kommerziellen Gründen,
insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger
persönlicher Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall
der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 10.2
vorliegt und
a) die Weitergabe über die jeweiligen offiziellen DTP sowie den
offiziellen Ticket-Zweitmarkt (vgl. Ziffer 2.3 i.V.m. 10.4, 2.4) des FCB
in der hierfür vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) (1) auf
die Geltung und den Inhalt dieser ATGB, die zugehörigen
Datenschutzinformationen bzw. etwaig abzugebende Einwilligungen
ausdrücklich hinweist, (2) der Zweiterwerber sich durch den Erwerb
und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen
ihm und dem FCB einverstanden erklärt und (3) der FCB auf dessen
Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder
gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) unter
Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des
Tickets informiert wird oder FCB die Weitergabe an den neuen
Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
FCB ist berechtigt, die Anzahl der zulässigen Weiterleitungen eines
Tickets technisch und/oder inhaltlich zu beschränken. Der Kunde ist
dafür verantwortlich, dass im Rahmen einer zulässigen Weitergabe
über das jeweilige DTP das Ticket ausschließlich dem beabsichtigten
Empfänger zugeht und nicht auf sonstigem Wege an unbefugte
Dritte gelangt. Unzulässige Weitergaben i.S.d. Ziffer 10.2 gehen zu
Lasten des Kunden; dieser haftet gegenüber dem FCB für sämtliche
hieraus entstehenden Schäden und Nachteile, insbesondere nach
Ziffer 10.5. Die Haftung des Kunden nach dieser Ziffer 10.3 bleibt von
der Regelung in Ziffer 10.6 unberührt.
10.4 Offizieller Ticket-Zweitmarkt: FCB kann dem Kunden nach
eigenem Ermessen die Möglichkeit einräumen, über die
Zweitmarktplattform (fcbayern.com/de/tickets) ein bereits
erworbenes Ticket (mit Ausnahme der Hospitality-Tickets i.S.d. Ziffer
4) für das jeweils ausgewiesene Spiel zum Weiterverkauf an
potentielle Zweitmarkterwerber nach den folgenden Regelungen
anzubieten:
a) Vor Einstellen eines Tickets zum Weiterverkauf auf der
Zweitmarktplattform muss sich der Kunde online auf der
Zweitmarktplattform registrieren oder anmelden. Die
Zweitmarktplattform enthält kein Vertragsangebot, sondern
lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den
Kunden. Bei der Ticketvergabe können Mitglieder und eingetragene
Fanclubs des FCB bevorzugt werden. FCB behält sich in begründeten
Einzelfällen das Recht vor, Angebote von Tickets auf der
Zweitmarktplattform abzulehnen. Inhaber von Dauerkarten sind
berechtigt, das Besuchsrecht für das jeweils ausgewiesene Spiel als
Tagesticket anzubieten. Das Anbieten eines Tickets führt nicht
zwangsläufig zu einem erfolgreichen Weiterverkauf über die
Zweitmarktplattform.
b) Sobald ein Kunde ein Angebot für ein Ticket auf der
Zweitmarktplattform zum Weiterverkauf eingestellt hat, verpflichtet
er sich für die Dauer des eingestellten Angebotes, nicht über sein
Recht aus diesem Ticket zu verfügen (z.B. Verkauf, Weitergabe,
Zutritt zur Veranstaltung). Der Kunde haftet im Falle von
Zuwiderhandlungen für dadurch entstehende Schäden. Zudem
behält sich FCB das Recht vor, entsprechend der Regelung in Ziffer
10.5 und/oder Ziffer 3.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den
betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber auszusprechen.
c) FCB informiert den Kunden, sobald das Ticket erfolgreich auf der
Zweitmarktplattform veräußert wurde. Vertragspartner des
Zweitmarkterwerbers wird der FCB, nicht der ursprüngliche Kunde.
Ziffer 2.2 und 2.3 gilt für Bestellungen von Tickets durch den
Zweitmarkterwerber auf der Zweitmarktplattform entsprechend. Ab
diesem Zeitpunkt ist das Angebot des Kunden bindend und der Kunde
verliert sein in seinem Ticket verbrieftes Besuchsrecht. Der Kunde
erhält vom FCB eine Gutschrift in Höhe des (anteiligen)
Originalpreises des entsprechenden Tickets abzüglich anfallender
Service-, Betriebs- und sonstiger Kosten.
10.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder
mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 und/oder
sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets entsteht dem FCB
aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein
Unterlassungsanspruch. Zudem ist der FCB berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen
den Regelungen in Ziffer 10.2 verwendet, weiterverkauft, in
sonstiger unzulässiger Weise weitergegeben oder angeboten
wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu entziehen
bzw. zu stornieren;
b) die entsprechenden Tickets entschädigungslos zu sperren und zu
stornieren sowie dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den
Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu
verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen
Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen;
maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die
Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder
verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf
erzielte Erlöse;
d) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits beim FCB
erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an
den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des
entrichteten Preises zu stornieren;
e) im Fall einer unzulässigen Bestellung gemäß Ziffer 2.9 oder einer
unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 von dem
jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw.
Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14 zu verlangen;
f) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13 zu
verhängen;
g) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der
Mitgliedschaft beim FCB eV bzw. in offiziellen Fanclubs des FCB
verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder
betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim FCB eV zu kündigen; h) auch weitere betroffene Vertragsverhältnisse mit dem Kunden
außerordentlich zu kündigen (z.B. Jahreskartenvertrag, Kundenkonto
bei FCB), und/oder
i) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auf Basis der sich
aus Ziffer 10.1 ergebenden berechtigten Interessen des FCB, gemäß
Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unter Umständen auch unter Nennung von
Informationen zu dem Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige
Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
10.6 Haftung bei Weitergabe: Im Falle einer zulässigen Weitergabe
eines Tickets über die jeweilige DTP im Sinne der Ziffer 10.3 geht eine
etwaige Haftung, die sich in Verbindung mit der Nutzung und
Verwendung des Tickets ergibt, vom Kunden auf den
Einladungsempfänger über, ab dem Zeitpunkt des Eintritts des
Einladungsempfängers in das Rechtsverhältnis mit dem FCB zur
Nutzung und Verwendung des Tickets. Die Haftung des Kunden für
unzulässige Weitergaben bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der Weitergabe eines Tickets in anderer Weise als über die
jeweilige DTP bleibt der weiterleitende Kunde als Vertragspartner
des FCB für alle etwaigen Ansprüche haftbar, die sich in Verbindung
mit der Nutzung und Verwendung des Tickets ergeben. In diesem Fall
geht die Haftung nicht auf den Einladungsempfänger über.
11. Zutritt zum Stadion
11.1 Stadionordnung und ungebührliches Verhalten: Der Aufenthalt
an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion
unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten und im
Internet abrufbaren Stadionordnung und der weiteren geltenden
ergänzenden Bedingungen (gemeinsam „Stadionordnung“) gem.
Ziffer 12.2. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder
Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich
verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
Jeder Ticketinhaber ist insbesondere verpflichtet, sich im Stadion so
zu verhalten, dass die Rechtsgüter des FCB, seiner Sponsoren und
Partner, der Spieler, von Zuschauern und allen anderen bei
Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen nicht
beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Insbesondere
Vandalismus und provozierendes Verhalten, das geeignet sein kann,
eine Auseinandersetzung mit anderen Zuschauern oder sonstigen
bei der Veranstaltung anwesenden Personen herbeizuführen, sind
untersagt. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von
materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder
Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des
Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines
oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen
diese und die in der Stadionordnung festgelegten
Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich sowie, wenn
nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom
FCB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu
Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCB gelten, ist der FCB,
die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte
verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum
Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern
und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Darüber
hinaus gilt Folgendes:
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu
betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des
Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren;
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss
stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in
sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die
Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken;
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen
und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder
Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht
entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder
sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem
Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper,
Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche
anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw.
Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im
Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die
offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere
(Ausnahme: Assistenzhunde), Drohnen sowie sonstige Gegenstände,
die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere
Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder
unangemessen zu beeinträchtigen. Ferner ist es untersagt,
Gegenstände gleich welcher Art (z.B. Becher, Feuerzeuge, Münzen
oder sonstige Gegenstände) auf das Spielfeld, in den
Stadioninnenraum oder in Richtung anderer Personen zu werfen;
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen
und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche, homophobe,
gewaltverherrlichende, antisemitische, diskriminierende,
ausländerfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale
Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art,
einschließlich Banner, Schilder, Symbole und/oder Flugblätter, sofern
Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion
unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von
mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von
menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen,
politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ
beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie
entsprechende Handlungen, Äußerungen, Gesten und/oder ein
Erscheinungsbild, die geeignet sind Dritte zu diffamieren oder zu
verletzten, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung bzw. ethnischer
Herkunft im gesamten Stadionbereich verboten. Dies gilt auch für
das Tragen von Kleidung und/oder Körperschmuck, die bzw. der
Schriftzüge oder Symbole mit eindeutigen rassistischen,
fremdenfeindlichen, homophoben, gewaltverherrlichenden,
antisemitischen, diskriminierenden, ausländerfeindlichen sowie
rechts- und/oder linksradikalen Tendenzen/Inhalten aufweisen;
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen
Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk,
Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur
mit Einwilligung des FCB und in den für diese Zwecke besonders
ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des FCB ist es
nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder
Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu
erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht
kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf
welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung
des FCB.
Dies gilt insbesondere für Influencer, Stadionvlogger, Content
Creator und vergleichbare Nutzer, soweit diese nicht aufgrund
einschlägiger Sonderbestimmungen eines Verbandes (z.B. DFL, DFB,
UEFA, FIFA) oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem
FCB legitimiert sind und im Rahmen dieser Autorisierung handeln.
In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des FCB Bild-, Tonund/
oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen
und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen
und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen
Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich
wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten
zu unterstützen. Der FCB weist darauf hin, dass die DFL Deutsche
Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und/oder die Union of European Football Associations
(„UEFA“) berechtigt ist/sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung
übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu
löschen oder löschen zu lassen.
Ebenso ist ohne Einwilligung des FCB das Sammeln, Erheben,
Übertragen, Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder
Daten über den Spielverlauf (z.B. Ereignis- oder Positionsdaten), das
Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel (sei es mit
elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zu kommerziellen
Zwecken (insb. für Wetten und Glücksspiel) im Stadion ausdrücklich
untersagt.
Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten
genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des
FCB nicht ins Stadion eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes
gegen diese Regelungen kann Ticketinhabern der Zutritt ins Stadion
verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
Der FCB weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB
und/oder die UEFA ermächtigt werden können, Ansprüche des FCB
gegen den Zuschauer aufgrund eines Verstoßes gegen die
Bestimmungen dieser Ziffer im eigenen Namen gerichtlich und
außergerichtlich geltend zu machen;
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen
Assoziation mit dem FCB, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL
e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder
Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne
schriftliche Einwilligung des FCB oder von vom FCB autorisierten
Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos
oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu
versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B.
Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu
verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung
betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige
Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen
oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen;
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen
folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit
Einwilligung des FCB erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit
einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als
3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente
mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch
betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräuschund/
oder Sprachverstärkung.
h) Banner, Transparente und vergleichbare Utensilien dürfen nur mit
Einwilligung des FCB an den dafür vorgesehenen Orten installiert
werden. Es ist stets untersagt, Werbeflächen, wie z.B. Werbebanden,
zu verdecken, zu verhängen oder sonst die vollständige
Wahrnehmbarkeit der im Stadion vorgesehenen Werbung zu
beeinträchtigen oder zu verhindern.
11.2 Zuschaueraufnahmen bei Veranstaltungen: Zur öffentlichen
Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb
sowie zu deren Promotion können der FCB und der nach Ziffer 12.4
jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder
sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) unabhängig
voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den
Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen
können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den FCB
sowie den nach Ziffer 12.4 zuständigen Verband und den jeweils mit
ihnen nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie von
ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse)
verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
Aushängeschilder und die Datenschutzerklärung des FCB, abrufbar
unter https://fcbayern.com/de/datenschutz sind in Bezug auf
weitere Informationen in Bezug auf Zuschaueraufnahmen zu
beachten.
11.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem wirksam
nach den Vorgaben von Ziffer 2.8 erworbenen Besuchsrecht zum
Stadionzutritt berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch
verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, vor Betreten des
umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im
Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen
angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner
mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die
Gegenstände unerlaubt ins Stadion einbringen und/oder diese den
Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen, können vom Gelände
des Stadions verwiesen werden oder mit einem Stadionverbot
gemäß Ziffer 11.8 belegt werden. Der FCB behält sich vor, für
bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen,
entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu
bestimmen. Unerlaubte und/oder als gefährlich eingestufte
Gegenstände können vom Sicherheitspersonal sichergestellt und –
soweit erforderlich – der Polizei übergeben werden. Sonstige
unerlaubte, jedoch nicht gefährliche Gegenstände können vom
Kunden nach Weisung des Sicherheitspersonals an der
Gepäckabgabestelle unter den dort ausgehängten Bedingungen zur
Verwahrung abgegeben werden.
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung
den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und
anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket
seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes
Interesse am Verlassen des Stadions (z.B. Notfall) und hat das
Stadion durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit
den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen, und/oder
c) die auf den Tickets hinterlegten Individualisierungsmerkmale
(Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder
Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder
beschädigt oder das entsprechende Ticket bereits im elektronischen
Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom FCB zu
vertreten ist, und/oder
d) im Fall von mobile-Tickets, wenn technische Versäumnisse, die
eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Handy defekt etc.), dazu
führen, dass eine elektronischen Zutrittskontrolle nicht möglich ist,
und/oder
e) der Kunde oder Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden
personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket
entsprechend als Kunde gespeichert und über
Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket hinterlegt oder
vermerkt ist (z.B. Namensangabe und/oder QR-Code und/oder
Warenkorbnummer etc. bei personalisierten Tickets), es sei denn, es
liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor, und/oder
f) gegen den Kunden oder Ticketinhaber ein Haus- bzw.
Stadionverbot besteht oder er in den letzten fünf Jahren aus
Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen
ausgeschlossen wurde, insbesondere wegen Beteiligung an
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in
Erscheinung getreten ist und gegen den in diesem Zeitraum ein
Haus- bzw. Stadionverbot i.S.d. der Ziffer 11.8 erlassen wurde,
und/oder
g) der Kunde oder Ticketinhaber einen für Ermäßigte Tickets (Ziffer
5) erforderlichen Ermäßigungsnachweis (Ziffer 5.2) beim
Stadionzutritt nicht mitführt bzw. vorzeigt. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch
des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
11.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B.
aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist FCB berechtigt (und ggf.
verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb
oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch
gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:
a) FCB ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für
den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt zu machen, sich dies
vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor
Stadionzutritt belegen zu lassen und die Einhaltung der
vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen.
b) FCB ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt
zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B.
Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder
Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu
weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten
Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu
unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung
gestellt und sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend
zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen,
Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer
personenbezogenen Daten und/oder vorhandener
personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der
FCB den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO
rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang, die
konkreten Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
informieren.
c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere
Zutrittsbedingungen nach Ziffer 11.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann
der FCB den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern.
Regressansprüche gegen den FCB sind in einem solchen Fall
ausgeschlossen.
d) Gibt der FCB besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 11.4 lit. a)
und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den
Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall
von Jahreskarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene
Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 9.3 geregelten Rücktrittsfolgen.
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen
Zutrittsbedingungen nach Ziffer 11.4 lit. a) und b) bei Ticketerwerb
bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens
ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände. Regressansprüche des
Ticketinhabers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
11.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu
temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das
Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer kommen.
Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser
Einschränkungen sind ausgeschlossen.
11.6 Stadionbereiche: Der FCB bzw. im Falle von Auswärtsspielen
der Heimclub können bzw. müssen im Stadion einzelne Blöcke des
Stadions zu einem Heimbereich („Heimbereich“) und einem
Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesem
Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des
Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das
Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder
Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind
ausgeschlossen. Da der FCB bzw. im Falle von Auswärtsspielen der
Heimclub aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans
gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen
Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder
äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen
werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu
und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht
gestattet. Der FCB, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimclub,
die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans,
auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum
Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu
verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder
einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und,
falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des
Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer,
geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan
aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert
werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
11.7 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die
Regelungen in Ziffer 11.1, gegen das Zutrittsrecht nach Ziffer 11.3,
gegen besondere Zutrittsbedingungen gem. Ziffer 11.4, gegen die
Stadionordnung und/oder bei Handlungen nach §§ 3, 27 des
Versammlungsgesetzes (“VersG”), bei Beteiligung an
anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb
oder außerhalb des Stadions kann der FCB ergänzend zu den
unmittelbaren Maßnahmen nach Ziffer 11.1 bzw. nach der
Stadionordnung entsprechend der Regelung in Ziffer 10.5 und/oder
Ziffer 3.3 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen
Kunden bzw. Ticketinhaber treffen. Bei schuldhaften Verstößen
gegen Ziffer 11.1 lit. e), insbesondere bei unberechtigter
kommerzieller Nutzung von Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen
und/oder von Spiel- oder Spieldaten, kann der FCB zusätzlich zu den
in Ziffer 11.7 genannten Sanktionen von dem Kunden Auskunft über
Art und Umfang der Nutzung sowie die Herausgabe der hieraus
erzielten Erlöse und eine angemessene Vergütung nach den
Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangen.
11.8 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer
11.1 und/oder die Stadionordnung und/oder bei Handlungen nach §§
3, 27 des VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten
und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions
kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 11.1
und den Sanktionen gem. Ziffer 11.7 bzw. gemäß der Stadionordnung
ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders
schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames
Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang
gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von
Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung
(https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbotsrichtlinien/).
Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
11.9 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer und
Ticketinhaber gegen die Regelungen in Ziffer 11.1, insbesondere für
das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer
pyrotechnischer Gegenstände, das Werfen von Gegenständen auf
das Spielfeld, in den Stadioninnenraum oder in Richtung anderer
Personen, das Zeigen oder Anbringen von Bannern, Transparenten
oder sonstigen Meinungsäußerungen, die gegen Ziffer 11.1 lit. d)
und/oder h) verstoßen und eine Verbandsstrafe auslösen, und/oder
das unerlaubte Betreten des Spielfelds, kann der FCB, im Fall
entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der
Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB,
UEFA) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden.
Der FCB bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür
nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in
Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden
Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen
Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der
Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne
von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der FCB bzw. der Gastclub
einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des
gesamten aus der Sanktion für den FCB bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen
den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein
Verursachungszusammenhang bestand. Das Recht des FCB zur
Inanspruchnahme eines Ticketinhabers wegen des Ersatzes des
Schadens, der durch Fehlverhalten, insbesondere Vandalismus oder
Sachbeschädigungen entstanden ist, bleibt davon unberührt.
12. Hausrecht, Ergänzende Bedingungen, zuständiger Verband
12.1 Hausrecht und Platzzuweisung: Die Wahrnehmung des
Hausrechts steht dem FCB oder vom FCB beauftragten Dritten
jederzeit zu. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und
reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber
verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des FCB, des
Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu
leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle
sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als auf dem Ticket
vermerkt einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf
Entschädigung. Ansonsten hat jeder Ticketinhaber denjenigen Platz
im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für
den sein Ticket Geltung hat.
12.2 Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten:
- die Stadionordnung Allianz Arena (https://allianzarena.
com/binaries/content/assets/downloads/allianzarena/
hausordnung-allianz-arena_maerz_-
2017_3.1.pdf?v=1542274442029);
- die Hausordnung Allianz Arena (https://allianzarena.
com/de/spieltag/haus-und-stadionordnung);
- die Arena-Verordnung der Landeshauptstadt München
(https://allianzarena.
com/binaries/content/assets/downloads/allianzarena/
stadionordnung-allianz-arena-lh-muenchenverordnung-
2021.pdf?v=1751956445307);
- die Nutzungsbedingungen für Kfz-Stellplätze (https://allianzarena.
com/de/spieltag/anreise-und-parken)
- die Datenschutzinformation Videoaufzeichnungen Allianz Arena
(https://allianz-arena.com/de/datenschutzvideoueberwachung);
- die Haus- und Benutzungsordnung sowie Stadionordnung für
den FC Bayern München Campus, Ingolstädter Str. 272, 80939
München
(https://fcbayern.com/binaries/content/assets/downloads/f
rauen/haus--und-benutzungsordnung-fuer-den-fc-bayerncampus?
v=1751958143860;
https://tickets.fcbayern.com/documents/de/campus/stadion
ordnungcampus.pdf)
- Stadionordnung Sportpark Aschheim Frauen II
(https://tickets.fcbayern.com/documents/de/campus/stadio
nordnungcampus.pdf),
- Stadionordnung Grünwalder Stadion
(https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/1
40.html)
- Stadionordnung Sportpark Unterhaching
12.3 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde
Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen
(Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser
ATGB an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die
Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 10.2
und 10.3 bleiben unberührt.
12.4 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen
Wettbewerbe, an denen der FCB teilnimmt, sind die folgenden
Verbände zuständig:
a) Herren Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der
Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen
operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz ebenda führt;
b) Frauen Bundesliga und 2. Bundesliga: DFB e.V. mit Sitz in der
Kennedyallee 274 D-60528 Frankfurt am Main, dessen operatives
Geschäft die DFB GmbH & Co. KG mit Sitz ebenda führt;
c) DFB-Pokal Herren und Frauen: DFB e.V. mit Sitz in der Kennedyallee
274, D-60528 Frankfurt/Main; und
d) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA
Conference League der Herren und Frauen: UEFA mit Sitz in Route de
Genève 46, CH-1260 Nyon.
13. Vertragsstrafe
13.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des
Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere
Regelungen in Ziffer 10.2 oder 11.1 und/oder die Stadionordnung, ist
der FCB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen
Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber
hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch
unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.9 bzw.
gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine
angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen
den Kunden zu verhängen.
13.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind
insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad
des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und
Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer
Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es
sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines
unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der
angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten
Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw.
Gewinne. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom FCB im
Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom
sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu
überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige
Schadensersatzansprüche des FCB wegen des Verstoßes
anzurechnen.
14. Auszahlung von Mehrerlösen
14.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von
Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) durch den Kunden ist
der FCB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer
13 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen
Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der
unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn
ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
14.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und
inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in
Ziffer 13.2 genannten Kriterien. Der FCB wird die abgeschöpften
Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen
(z.B. dem FC Bayern Hilfe eV).
15. Haftung
Der Aufenthalt im Bereich des Stadions und im Stadion erfolgt auf
eigene Gefahr. Der FCB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder
Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und
dem Aufenthalt des Ticketinhabers am und im Stadion auf
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche
auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich
zwingender Haftungstatbestände.
16. Datenschutz
Der FCB verarbeitet im Rahmen der ATGB und der darin
beschriebenen Sachverhalte personenbezogene Daten
ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO).
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
durch FCB, einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der
DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von
FCB, können der unter https://fcbayern.com/de/datenschutz
abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen
der Veranstaltungen des FCB (siehe Ziffer 11) wird
diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils
zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf
https://www.dfl.de/de/datenschutz/, für den DFB auf
https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und der UEFA auf
https://www.uefa.com/privacypolicy, verwiesen.
17. Bonitätsprüfung
Zur Bonitätsprüfung tauscht der FCB in berechtigten Fällen Adressund
Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus.
18. Alternative Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet
sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
19. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
19.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften
desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im
Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
19.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz
des FCB alleiniger Erfüllungsort (München).
19.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren
Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB
ergeben, ist – soweit zulässig – München. Ist der Kunde Kaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort
für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des FCB. Dies gilt auch,
wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt
oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Der FCB ist jedoch berechtigt, auch
am Sitz des Kunden zu klagen.
19.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der
deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche
Fassung.
20. Ergänzungen und Änderungen
Der FCB behält sich auch bei laufenden Vertragsbeziehungen (insb.
bei Jahreskarten nach Ziffer 3) bei einer Veränderung der
Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die
eine Anpassung erforderlich werden lassen, das Recht vor, die ATGB
und/oder die jeweils gültige Preisliste zu ergänzen und/oder zu
ändern. Ergänzungen und Änderungen können erforderlich werden
aufgrund von Entwicklungen,
(i) die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
(ii) die der FCB nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
(iii) deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages
in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
(iv) soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht
geändert werden. Als wesentlich gelten insoweit solche
Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen oder die Laufzeit (einschließlich
Kündigungsregelungen) betreffen.
Die ATGB können auch angepasst werden, soweit dadurch nach
Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen
werden, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des
Vertrages verursachen würden. Dies kann insbesondere der Fall sein,
wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen
dieser ATGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
ATGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder
eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser ATGB führt.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden,
wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von
Leistungen des FCB und der Gegenleistung des Kunden nicht zum
Nachteil des Kunden verlagert wird, sodass die Änderung für den
Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor,
(i) wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten
Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr
erbracht werden kann oder
(ii) neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche
Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
Änderungen der ATGB, der Preisliste oder der Leistungen wird der
FCB dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten
Wirksamwerden in Textform mitteilen. Der FCB wird den Kunden
dabei über den Inhalt und den Zeitpunkt der Änderung sowie über
das dem Kunden zustehende Kündigungsrecht gesondert hinweisen.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufgrund der Änderung ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu
kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang
der Änderungsmitteilung zu erklären. Ein Kündigungsrecht ist
ausgeschlossen, wenn die Änderungen
(i) ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind,
(ii) rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen
auf den Kunden haben oder
(iii) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes
Recht vorgeschrieben sind.
Eine etwaige Kündigung des Kunden ist an die Kontaktadresse gem.
Ziffer 22 zu richten.
21. Preislisten
a) Tageskarten:
(i) Herren: https://fcbayern.com/de/tickets/info/preise-undermaessigungen
(ii) Frauen:https://fcbayern.com/binaries/content/assets/downl
oads/frauen/preisliste-tageskarten-frauen-25-
26.pdf?v=1754464666980
(iii) U23: https://fcbayern.com/de/news/ticketing/2025/ticketinfos-
fuer-heimspiele-der-fc-bayern-amateure
b) Jahreskarten i.S.d. Ziffer 3:
(i) Herren: https://fcbayern.com/de/tickets/jahreskarten
(ii) Frauen:https://fcbayern.com/binaries/content/assets/downl
oads/frauen/preisliste-dauerkarten-frauen-25-
26?v=1754403250310
c) Hospitality-Tickets i.S.d. Ziffer 4:
(i) Herren (Ziffer 4.1):
https://fcbayern.com/de/tickets/hospitality-tickets
(ii) Frauen (Ziffer 4.2):
https://fcbayern.com/frauen/de/tickets/informationen-vipbereich
22. Kontaktadresse
Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an
den FCB gerichtet werden:
a) Tickets Herren:
FC Bayern München AG – Ticketing -, Säbener Str. 51-57, 81547
München, Tel.: 089/69931-333
E-Mail: tickets@fcbayern.com
b) Jahreskarten Herren:
FC Bayern München AG – Jahreskarten – Säbener Str. 51-57, 81547
München, Tel.: 089/699 31-444,
E-Mail: jahreskarten@fcbayern.com
c) Hospitality-Tickets Herren:
FC Bayern München AG, Hospitality Tickets, Säbener Str. 51-57,
81547 München, Tel.: 089/69931-7355
E-Mail: hospitality.tickets@fcbayern.com
d) Tickets Frauen:
FC Bayern München AG – Ticketing Frauen -, Säbener Str. 51-57,
81547 München, Tel.: 089/69931-333
E-Mail: tickets-frauen@fcbayern.com
23. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der
übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall einer unwirksamen
Regelung haben die Parteien darüber zu verhandeln, diese durch eine
solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt
auch für eine Lücke dieser ATGB.
Stand dieser ATGB
Juni 2026
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